Leistungsumfang
TAC führt technische Prüfungen an Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungen und elektrischen Anlagen durch. Die auf der TAC-Startseite beschriebenen Leistungen umfassen Erst- und Wiederholungsprüfungen sowie Prüfungen im Zusammenhang mit der Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen und der Versicherungsklausel SK 3602. Welche Prüfgrundlage für einen konkreten Auftrag maßgeblich ist, hängt unter anderem vom Standort, der Nutzung, dem Anlagentyp und den vorhandenen behördlichen oder versicherungsvertraglichen Anforderungen ab.
Eine Prüfung beginnt deshalb nicht mit einer pauschalen Normenliste. Zunächst muss geklärt werden, welche Anlagen und Schnittstellen zum Auftrag gehören und welche Unterlagen die Sollbeschaffenheit beschreiben. Bei einer Brandmeldeanlage können beispielsweise Alarmierungsabläufe und Verknüpfungen mit anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen relevant sein. Bei Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung stehen die jeweiligen Funktionen im vorgesehenen Betriebs- und Ausfallfall im Mittelpunkt. Der konkrete Umfang wird vor der Durchführung abgestimmt.
Ablauf: Vorbereitung, Prüfung und Bericht
Im ersten Schritt werden Prüfanlass, Anlagenbestand, Fristen und Ansprechpartner aufgenommen. Vorhandene Genehmigungsunterlagen, Konzepte und frühere Prüfberichte werden gesichtet. Offene Fragen zu Zugänglichkeit, Betriebszeiten oder notwendigen Abschaltungen sollten bereits hier geklärt werden. Dadurch lässt sich der Prüftermin mit dem Betreiber, der Instandhaltung und gegebenenfalls beteiligten Errichtern koordinieren.
Vor Ort folgen die zum Auftrag gehörenden Besichtigungen, Funktionsprüfungen und Messungen. Umfang und Reihenfolge richten sich nach der Anlage und der vereinbarten Prüfgrundlage. Eingriffe in den Betrieb, Alarmweiterleitungen oder Abschaltungen müssen mit den Verantwortlichen abgestimmt sein. Eine Prüfung ist kein Ersatz für die Bedienung der Anlage durch entsprechend befugtes Personal.
Die Feststellungen werden nachvollziehbar dokumentiert und in ihrer Bedeutung eingeordnet. Der Prüfbericht beschreibt den geprüften Umfang und die dabei erkannten Abweichungen. Er unterstützt die weitere Abstimmung über erforderliche Maßnahmen. Ob eine Nachprüfung oder ergänzende Unterlagen notwendig sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Befund und den maßgeblichen Anforderungen. Eine mängelfreie Bewertung oder behördliche Zustimmung kann nicht vorab zugesagt werden.
Benötigte Unterlagen und organisatorische Angaben
Für die Vorbereitung sind Anlagenverzeichnisse, Standortangaben und die Beschreibung der Gebäudenutzung hilfreich. Je nach Prüfaufgabe kommen Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, einschlägige Auflagen, Bestandspläne, Stromlaufpläne, Funktionsbeschreibungen und technische Daten hinzu. Bei vernetzten sicherheitstechnischen Anlagen erleichtern Schnittstellenübersichten und eine aktuelle Steuerungsmatrix die Einordnung der vorgesehenen Funktionen.
Bitte halten Sie außerdem vorhandene Prüfberichte, Wartungsnachweise, Dokumentationen von Änderungen und Nachweise zu bereits beseitigten Mängeln bereit. Wenn ein Versicherer bestimmte Prüfungen verlangt, sollte die entsprechende Anforderung vorliegen. Benennen Sie eine verantwortliche Person für den Zugang zu Betriebsräumen und die Abstimmung mit der Instandhaltung. Fehlen Unterlagen, sollte dies vor dem Termin angesprochen werden, damit der mögliche Prüfablauf und bestehende Grenzen transparent bleiben.
Prüftermin mit klarer Aufgabenstellung anfragen
Nennen Sie bei Ihrer Anfrage den Standort, die betroffenen Anlagen, den Anlass der Prüfung und bekannte Fristen. Teilen Sie auch mit, ob es sich um eine neue Anlage, eine wiederkehrende Prüfung oder eine Änderung im Bestand handelt. TAC stimmt den weiteren Ablauf anhand dieser Angaben mit Ihnen ab. Technische Prüfung, Wartung und Mängelbeseitigung sind unterschiedliche Aufgaben; welche begleitenden Leistungen benötigt werden, wird gesondert geklärt. Die Verantwortung für den laufenden Anlagenbetrieb verbleibt beim Betreiber.