Allgemeine Geschäftsbedingungen
TAC – Technical Assessments & Consulting –
Sachverständigen- und Ingenieurbüro Sababoglu
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Ingenieurbüros TAC – Technical Assessments & Consulting – Sachverständigen- und Ingenieurbüro Sababoglu (nachfolgend "Ingenieurbüro"), die gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden – einschließlich aller begleitenden Nebenleistungen oder Nebenpflichten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung – auch dann nicht, wenn das Ingenieurbüro deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Diese AGB gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Verträge, ohne dass auf sie jeweils erneut hingewiesen werden muss.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch:
2.2 Ist eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich diese stillschweigend um den gleichen Zeitraum, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des Ingenieurbüros. Änderungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Sofern keine anderslautende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Leistungserbringung auf Grundlage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltender technischer Normen, Gesetze oder allgemein anerkannter Regeln der Technik.
3.3 Das Ingenieurbüro ist berechtigt, Methoden und Vorgehensweisen zur Leistungserbringung nach fachlichem Ermessen festzulegen, soweit dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
4.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist das Ingenieurbüro berechtigt, daraus entstehende Mehraufwände gesondert zu berechnen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis. Ist kein Preis bestimmt, erfolgt die Abrechnung nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich das Ingenieurbüro die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadensersatzansprüchen vor.
6. Leistungsfristen und Verzug
6.1 Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
6.2 Bei unvorhersehbaren, vom Ingenieurbüro nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. höhere Gewalt), verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen.
7. Abnahme
7.1 Sofern die Leistung der Abnahme unterliegt, hat der Auftraggeber diese unverzüglich durchzuführen. Die Abnahme gilt spätestens 14 Tage nach Übergabe als erfolgt, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.
8. Nutzungsrechte
8.1 Das Ingenieurbüro räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen ein. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder auszugsweise Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
9. Haftung
9.1 Für Schäden haftet das Ingenieurbüro im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit das Ingenieurbüro im Falle der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten gemäß vorstehender für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 3.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
9.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Ingenieurbüros.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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