
Gefährdungsbeurteilung
Ihr Weg zur sicheren, rechtskonformen Anlage
Als Betreiber technischer Anlagen oder als verantwortungsbewusster Arbeitgeber tragen Sie nicht nur Verantwortung – Sie tragen auch das Potenzial, Sicherheit aktiv zu gestalten.
Gesetzlich gefordert. Praktisch begleitet. Persönlich entlastet.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Ziel ist es, mögliche Gefährdungen zu erkennen – und durch passende Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Das klingt herausfordernd - doch genau hier kommen wir ins Spiel.
Wir begleiten Sie professionell und pragmatisch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen - individuell, nachvollziehbar und mit einem sicheren Blick fürs Wesentliche.
Unsere Leistungen im Bereich Gefährdungsbeurteilungen:
- 360°-Check für Betreiberpflichten
- Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Elektrotechnik
- Risikoanalysen für Maschinen und Anlagen gemäß BetrSichV
- Explosionsschutzdokumente nach § 6 (9) GefStoffVO
- Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen hinsichtlich Cybergefahren (TRBS 1115-1)
- Weitere individuelle Leistungen - ganz nach Ihrem Bedarf
„Denn wer weiß, wo er steht und kann sicher entscheiden, wohin er geht.“
Und genau dabei begleiten wir Sie.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch!
