Wir prüfen folgende Anlagen – rechtssicher, dokumentiert und termingerecht (nach Landesbauordnung/Baurecht und SK3602 - "VdS"):
In bestimmten Sonderbauten schreiben die Prüfverordnungen der Bundesländer (z. B. PrüfVO NRW) eine bauaufsichtliche Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen vor.
Diese Prüfungen müssen durch anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) durchgeführt werden.
Wann muss geprüft werden?
Geprüft werden u. a. folgende Sonderbauten:
Bauten mit erhöhtem Gefahren- oder Publikumsaufkommen, z. B.:
„Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Anlage prüfpflichtig ist – oder wann die nächste Wiederholungsprüfung ansteht – dann sprechen Sie mit uns.“
Wir prüfen für Sie – baurechtlich, normgerecht und mit der Sicherheit jahrelanger Sachverständigenerfahrung.
Damit Sie mit ruhigem Gewissen sagen können: „Wir sind geprüft – und wir sind sicher.“
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