Klarheit schaffen,                 bevor es kritisch wird.

„Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt: Ist das bei uns alles noch rechtssicher? Gibt es versteckte Schwachstellen? Wer trägt die Verantwortung im Ernstfall?“

Fragen wie diese begegnen uns in fast jedem Projekt. Und sie zeigen: Technische Sicherheit beginnt mit Klarheit.
 

Deshalb sind unsere Beratungen mehr als ein Gespräch – sie sind der erste Schritt hin zu einem strukturierten, nachvollziehbaren und sicheren Betrieb.

Wir beraten Betreiber, Projektentwickler, Ingenieurbüros und Verantwortliche in Industrie, öffentlicher Hand und von Sonderbauten – mit System, Sachverstand und einem Ziel:

Risiken sichtbar machen, Handlungsspielräume erkennen und Verantwortung absichern.

 

Unsere Beratung bringt Ihnen:

  • Orientierung im Dschungel von Vorschriften und Normen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Prüfverordnungen und Betreiberpflichten
  • Klarheit über IST-Zustand und SOLL-Anforderungen
  • Empfehlungen zur Nachrüstung, Dokumentation oder Gefährdungsbeurteilung
  • Begleitung bei Gesprächen mit Behörden, Prüfern oder Versicherern

 

Risikoanalysen – Ihr Weg zur sicheren, rechtskonformen Anlage

Als Betreiber technischer Anlagen oder als verantwortungsbewusster Arbeitgeber tragen Sie nicht nur Verantwortung – Sie tragen auch das Potenzial, Sicherheit aktiv zu gestalten.

Gesetzlich gefordert. Praktisch begleitet. Persönlich entlastet.

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Sie verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Ziel ist es, mögliche Gefährdungen zu erkennen – und durch passende Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu sorgen.

Das klingt herausfordernd – doch genau hier kommen wir ins Spiel.

Wir begleiten Sie professionell und pragmatisch bei der Erstellung von Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen – individuell, nachvollziehbar und mit einem sicheren Blick fürs Wesentliche.

 

Unsere Leistungen im Bereich Risikoanalyse:

 

  • 360°-Check für Betreiberpflichten
  • Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Elektrotechnik
  • Risikoanalysen für Maschinen und Anlagen gemäß BetrSichV 
  • Explosionsschutzdokumente nach § 6 (9) GefStoffVO
  • Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen hinsichtlich Cybergefahren (TRBS 1115-1)
  • Weitere individuelle Leistungen – ganz nach Ihrem Bedarf

 

„Denn wer weiß, wo er steht – kann sicher entscheiden, wohin er geht.“

 

Und genau dabei begleiten wir Sie. 

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch!

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